⭐️Fassadenreinigung-Dachreinigung/Beschichtung-Pflasterreinigung⭐️
VB
Beschreibung
⭐️⭐️Professionelle Dachreinigung, Dachbeschichtung, Fassaden- & Pflasterreinigung
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Rechtliche Angaben
BK Bau- und Reinigungsgruppe
Hasan Bozkurt
Taubenstraße.2
59192 Bergkamen
Phone : +49 179 6920392
Mail : dieentruempelungshelden@web.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, AUSFALLENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNG FÜR UMZUGSHILFE UND TRANSPORTDIENSTLEISTUNGEN
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle von [SauberWeg], nachfolgend "Dienstleister" genannt, erbrachten Dienstleistungen im Bereich Umzugshilfe und Transport von bereits gebrauchten Gegenständen.
2. Dienstleistungsumfang
Der Dienstleister erbringt Transport- und Umzugshilfeleistungen unter ausschließlicher Verwendung seiner Mittel und Methoden. Die spezifischen Details der zu erbringenden Dienstleistungen werden individuell vereinbart.
3. Ausschließlichkeitsklausel und Haftungsausschluss
3.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, alle notwendigen Sorgfalt und Professionalität bei der Erbringung seiner Dienstleistungen anzuwenden. Nichtsdestotrotz erkennt der Kunde hiermit an, dass es aufgrund der Natur der zu transportierenden, bereits gebrauchten Gegenstände zu unvorhersehbaren Risiken kommen kann, für die der Dienstleister keine Haftung übernimmt.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, den Dienstleister ausschließlich für den Transport der spezifizierten gebrauchten Gegenstände zu beauftragen, es sei denn, es wird schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.
3.3 Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die an den bereits gebrauchten Gegenständen während des Transports entstehen, es sei denn, solche Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Dienstleisters zurückzuführen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine angemessene Versicherung für die Gegenstände abzuschließen, falls gewünscht.
4. Schlussbestimmungen
4.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
4.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
AGB werden akzeptiert bei Erteilung des Auftrags
AUSFALLENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNG
Im Rahmen der Annahme des Auftrags für Umzugsdienstleistungen, Möbeltransporte und Entrümpelungen zwischen [Dein Unternehmen], im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, und [Kundenname], im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, stimmt der Auftraggeber zu, dass im Falle eines unentschuldigten Versäumnisses oder einer Stornierung des Auftrags ohne angemessene Vorankündigung (weniger als [Anzahl der Tage] Tage vor dem geplanten Durchführungsdatum), eine Ausfallentschädigung zu zahlen ist.
Die Ausfallentschädigung dient zur Deckung der bereits entstandenen Kosten und des entgangenen Gewinns des Auftragnehmers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Vorbereitungen, reservierte Kapazitäten, Mitarbeiter-, Fahrzeug- und Spritkosten sowie sonstige mit der Planung und Vorbereitung des Auftrags verbundenen Aufwendungen.
HÖHE DER AUSFALLENTSCHÄDIGUNG:
Die Höhe der Ausfallentschädigung beträgt [Prozentsatz]% des Gesamtwertes des Auftrags oder mindestens [Betrag in Euro], je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die genaue Berechnung basiert auf den bis zum Zeitpunkt der Stornierung bzw. des Versäumnisses entstandenen Kosten sowie dem für den Auftragnehmer entgangenen Gewinn.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Die Ausfallentschädigung ist innerhalb von [Anzahl der Tage] Tagen nach der Stornierung oder dem Versäumnis an den Auftragnehmer zu zahlen. Die Zahlung hat auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto zu erfolgen.
EINWILLIGUNG UND ZUSTIMMUNG:
Mit der Annahme dieses Auftrags bestätigt der Auftraggeber seine Kenntnisnahme und Einwilligung zu diesen Bedingungen und verpflichtet sich zur Zahlung der Ausfallentschädigung gemäß den oben genannten Kriterien im Falle eines unentschuldigten Versäumnisses oder einer Stornierung des Auftrags ohne angemessene Vorankündigung.