Wohnung auf Zeit/FeWo im Weindorf Dieblich

VB

  • Art der Unterkunft Gesamte Unterkunft
  • Mietart befristet
  • Wohnfläche 47 m²
  • Zimmer 2
  • Rauchen unerwünscht
  • Anzahl Mitbewohner 1
  • Verfügbar ab August 2024
  • Online-Besichtigung Nicht möglich
  • WLAN
  • Möbliert
  • Kühlschrank
  • Backofen
  • Herd
  • Waschmaschine
  • Trockner
  • TV

Standort

56332 Rheinland-Pfalz - Dieblich

Beschreibung

Die Wohnung befindet sich im Untergeschoss/Souterrain eines Einfamilienhauses mit separatem Eingang.

Ruhige Wohnlage, im Randbereich des Ortes Dieblich, Bäckerei und Postfiliale im Ort, Supermarkt in der Nähe.

Das Objekt ist modernisiert und komplett eingerichtet. Es verfügt über ein Wohn-/Esszimmer mit Kochnische inkl. Schlafsofa. Im Schlafzimmer finden Sie ein Boxspringbett. Das Badezimmer ist mit einer Duschkabine ausgestattet.

Ein neuer TV-Flachbildschirm sowie Filter-Kaffeemaschine und Tchibo Caffissimo, Wasserkocher, Mikrowelle, Backofen, Kühlschrank, Toaster sowie Herd mit Töpfen, Pfanne und Zubehör, Geschirr und Besteck sind vorhanden. Bettwäsche und Handtücher sind ebenfalls vorhanden. Des Weiteren gibt es eine Waschmaschine in einem separaten Kellerraum.

Internet/WLAN kann kostenlos benutzt werden.

Vor der Wohnung gibt es eine kleine Terrasse zur alleinigen Nutzung.

Kostenlose Parkmöglichkeiten gibt es direkt vor dem Haus oder in der unmittelbaren Umgebung.

Mietpreis: € 50 pro Tag, Wochenpreis € 300, Monatspreis VB.
Vermietungsdauer ab 4 Tagen möglich.


Nebenkosten:
Strom und Nebenkosten sind in der Miete inbegriffen.

Die laufende Reinigung und Endreinigung der Wohnung obliegt dem Mieter oder gegen Gebühr dem Vermieter. In der Wohnung darf nicht geraucht werden.

Kaution:
Nach Absprache.
Bei Nutzung als Ferienwohnung € 75,- Kaution, welche bei Auszug komplett mit der Endreinigung verrechnet werden.

Lage:
Dieblich ist ein gemütliches Weindorf an der Mosel, nur 12 km von Koblenz entfernt B 49 (Busverbindung vorhanden).

In Kobern- Gondorf - 2 km entfernt - Zuganbindung in alle Richtungen.

Direkter Autobahnzubringer zur A61.

Sonstiges:
Die Vermietung erfolgt zum VORÜBERGEHENDEN GEBRAUCH nach § 549 ABS. 2 Nr. 1 BGB. Das Mietverhältnis endet damit zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt.

Nachricht schreiben

Das könnte dich auch interessieren