3 Zi.Küche, Bad,Kreuzberg ,Bestlage schöner Altbau, vermietet

345.000 €

  • Wohnfläche 60 m²
  • Zimmer 3
  • Schlafzimmer 1
  • Badezimmer 1
  • Etage 3
  • Wohnungstyp Etagenwohnung
  • Baujahr 1900
  • Provision Keine zusätzliche Käuferprovision
  • Altbau
  • Keller
  • Aktuell vermietet

Standort

10967 Friedrichshain-Kreuzberg - Kreuzberg

Beschreibung

Von Vermittler und - Makleranfragen bitten wir hier Abstand zu nehmen,der Verkauf ist nur als Privatverkauf möglich.

Keine Gewähr für Güte und Beschaffenheit des Objektes.

Keine Besichtigung vorgesehen.

Privatverkauf:


Sehr schöne 3 - Zimmerwohnung. In Kreuzberg , Bestlage nahe Admiralsbrücke.

3. OG

Haus komplett saniert, Wohnung unsaniert,Originalzustand ,Abgezogene Dielen,Kein Bad nur Toilette.

Die Wohnung verfügt über 3 helle Zimmer ,eine quadratische Küche und eine einfache Toilette im Flur zwischen zwei Zimmern.

Die Zimmer sind wie folgt angeordnet : 2 grosse Zimmer zur ruhigen Anliegerstraße ,ein Zimmer und Küche zum Hof.
Diese sind ebenfalls hell weil nach Süden zeigend .

Zwischen Hofzimmer und hinteren Straßenzimmer befindet sich die Toilette.

Eine Dusche existiert nicht.

Idealerweise müsste von der Küche ein Teil zum Bad werden.

Der Mieter hat seinerzeit eine Sanierung innerhalb der Wohnung abgelehnt.

Die gute Nachricht:

Die Wohnung ist nicht kaputtsaniert ,alles original und sehr einfach.

Das dürfte die beste Situation für Altbauliebhaber sein.

Alle Türen und Fenster in sehr gutem originalem Zustand.

Alle Anschlüsse sind bis zur Wohnung neu verlegt.

Mieterschaft über Eigenbedarf kündbar.

Es liegen alle Unterlagen vor.

Wohnungsbesichtigungen sind derzeit nicht möglich .

Eine Eigenbedarfskündigung ist möglich.

Voraussetzungen liegen dazu vor.

Miete derzeit 300 Euro warm.

Verkauft wird das Objekt wie es steht und liegt.

Energiepass fürs Haus vorhanden.

Der perfekte Käufer würde sich um die Kündigung und spätere Renovierung selbst kümmern.

Der Kaufpreis berücksichtigt diese Aufgaben.

Anfragen bitte nur mit abgesicherter Finanzierung.

Diese sollte vor Ankaufverhandlungen nachgewiesen werden.

Nähere Angaben zur Mieterschaft nur im persönlichen Gespräch .

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zur Beachtung:


Beim Eigenbedarf ist die Kündigungsfrist eine Regelung zum Schutz der Mieter.
Spricht der Vermieter eine ordentliche Kündigung vom Mietvertrag aus, muss er sich an die folgenden gesetzlich vorgegebenen Fristen halten:

Drei Monate bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren

Sechs Monate bei einer Mietdauer von bis zu acht Jahren

Neun Monate bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren


Hier greifen 9 Monate.

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