CPM Bewegungsmaschine / CPM Motorschiene für Knie und Hüfte
178 €
Beschreibung
CPM Bewegungsmaschine / Motorschiene zur Miete von 4 Wochen
Ihnen wird das Therapiegerät nach Hause geschickt. Deutschlandweit !
Das Gerät zeichnet sich durch seine Einfachheit in der Bedienung aus.
Das Gerät hat eine Fernbedienung und kann auch über das Gerät selber eingestellt werden. Voreinstellungen durch uns vorher natürlich auch möglich.
Der Einsatz einer motorisierten Bewegungsschiene direkt nach einem operativen Eingriff beschleunigt den Behandlungsverlauf nach einer OP und hilft, schnell wieder beweglich zu werden. Zu den Hauptindikationen gehören z.B Knie- und Hüft-TEP, Arthroskopien, MS, Kreuzbandersatzplastiken, gelenknahe Weichteileingriffe, Arthose.
Mietservice: 0151 2539 8012
Mietkosten: 4 Wochen 178,00 €, € zzgl. Versandkosten
Andere Mietzeiten auf Anfrage.
Versandkosten: innerhalb Deutschlands: 40,00 €
Samstagzustellung gegen Aufpreis
Versand und Abholung werden von uns organisiert.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Rechtliche Angaben
Ein Mietvertrag kommt erst zustande, mit Unterschrift des zugeschickten Mietvertrages. Dort sind auch die Mietbedingungen beschrieben.
Für dieses Mietobjekt besteht kein Widerufsrecht ! Es handelt sich hier um eine Dienstleistung mit festem Zeitpunkt (Mietdauer)
§ 312 b Abs. 3 BGB sieht vor, dass die Vorschriften über Fernabsatzverträge und somit auch über das Widerrufsrecht auf bestimmte Vertragstypen keine Anwendung finden mit der Folge, dass dort kein Widerrufsrecht besteht. Dies gilt bspw. bei Verträgen über Fernunterricht, die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden, Versicherungen sowie deren Vermittlung, Grundstücksveräußerungen und Automaten. Eine praxisrelevante Ausnahme ist die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von einem Unternehmer im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden. Es geht somit um die klassischen Lebensmittel-Lieferungen vor Ort.
Weiterer Ausschlussgrund ist die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.